Wie transparent ist der Staat? Das am 1.1.2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitgesetz (IFG)
gewährt jeder Person zu abgeschlossenen Vorgängen einen
voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang (i.S. von Akteneinsicht)
zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden,
ohne dass eine Begründung von Interessen erforderlich ist. Die
gesetzliche Verpflichtung zur Transparenz schränken jedoch zahlreiche
Ausnahmetatbestände ein. Eine interaktive Grafik von ZEIT ONLINE stellt dar, in welchem Umfang
Bundesbehörden dem Informationsfreiheitsgesetz nachkommen und wie hoch
die Gebühren für Anfragen sind. Ein Artikel vom 18.04.2013 erkäutert in ZEIT ONLINE die Hintergründe: "Behörden tun sich mit Informationsfreiheit schwer."
Spiegel Online berichtet am 17.07.2013 unter Berufung auf die 'Bild-Zeitung', dass der 'BND' und die Bundeswehr
gemäß Informationen vorliegender Dokumente seit mehreren Jahren Daten
in 'PRISM' einspeisen. Wenn sich die Informationen als korrekt erweisen,
ist damit die vermeintliche Ahnungslosigkeit deutscher Regierungskreise
widerlegt: Bundeswehr soll schon 2011 von Prism gewusst haben
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